Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Beschreibung
Für die Planung von Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden oder die Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt solche Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung umfasst sowohl Investitionen als auch in einigen Fällen nichtinvestive Projekte, die zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Infrastruktur beitragen.
Im Bereich „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ können Mittel für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden: Dies umfasst umfassende, modellhafte und innovative Maßnahmen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Reduzierung des Wärmeverbrauchs und Umstellung auf Umweltwärme bei kommunalen Bestandsgebäuden.
- Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung für kommunale Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen, entweder direkt oder durch Beratungseinrichtungen.
- Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Förderung zur Verbesserung der Informationsangebote und Stärkung der Vernetzung von Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in der CO2-armen Strom- und Wärmeproduktion.
Im Bereich „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ können Zuschüsse für:
- Investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte: Förderung können für die Erprobung und Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speicher beantragt werden.
Der Zuschuss wird als Teilfinanzierung gewährt und kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) und bis zu 60 Prozent in der Übergangsregion Trier (ÜR) betragen. Die Gesamtausgaben eines Vorhabens müssen zwischen 300.000 und 4,5 Millionen Euro liegen, wobei der Zuschuss mindestens 250.000 Euro beträgt.
Hinweise zur Antragstellung
Die Projektskizze oder der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität einzureichen. Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Zuerst ist der Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweiligen Förderaufrufs beim Ministerium einzureichen. Nach Erhalt des Zuschlags kann der Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.