Energieberatung für Wohngebäude
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Energieberatungen für Wohngebäude durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden aufeinander abgestimmte Maßnahmen aufgezeigt, mit denen ein Gebäude schrittweise energetisch saniert oder in einem Schritt auf ein Effizienzhausniveau gebracht werden kann.
Gefördert werden Beratungsleistungen, die eine langfristige und strukturierte energetische Verbesserung des Gebäudes ermöglichen.
Der Zuschuss beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie maximal 850 EUR für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Für zusätzliche Erläuterungen im Rahmen einer Eigentümerversammlung können bei Mehrfamilienhäusern einmalig bis zu 250 Euro gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die die Förderung beim zuständigen Programm beantragen. Nach Bewilligung wird das Beratungshonorar anteilig bezuschusst.