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Energie- und Ressourceneffizienz (Zuschuss, Modul 1 – Querschnittstechnologien)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Im Modul 1 für Querschnittstechnologien können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn sie in hocheffiziente Anlagen investieren.

Förderfähig sind Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Dazu zählen der Austausch von Bestandsanlagen wie elektrischen Motoren und Antrieben, elektrisch angetriebenen Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern sowie deren Steuerung. Auch Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung, thermische Isolierungen von industriellen Anlagen und zugehörige Komponenten wie Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen sind förderfähig.

Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Der Zuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen 20 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 200.000 Euro, wobei auch Nebenkosten für Planung und Installation bis zu 30 Prozent der Investitionskosten inbegriffen sind.

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme gewährt, vorausgesetzt, es wird nachgewiesen, dass die Ausgaben angefallen sind und die technische Leistung erfüllt ist. Alle Rechnungen und Belege, die mit den förderfähigen Kosten in Zusammenhang stehen, müssen aufbewahrt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet.

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