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Energie- und Ressourceneffizienz (Kredit, Modul 6 – Elektrifizierung KMU)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Unternehmen (KMU) Darlehen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
bundesweitDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:24.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2028
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine Unternehmen bei investiven Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Bei Investitionen in die Elektrifizierung des Unternehmens kann ein Kredit von bis zu 100 Millionen Euro und ein Tilgungszuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.

Im Modul 6 zur Elektrifizierung sind Investitionen zum Austausch oder zur Umrüstung bestehender Anlagen förderfähig, sodass diese mit elektrischer Energie betrieben werden können. Dazu zählt die Förderung des Austauschs von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl betrieben werden, durch elektrisch betriebene Neuanlagen. Auch die Umrüstung bestehender Anlagen, um diese elektrisch betreiben zu können, fällt unter die Förderung. Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder vor Antragstellung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Tilgungszuschuss beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 200.000 Euro. Förderfähige Kosten beinhalten alle Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahme sowie Nebenkosten für Planung und Installation. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme gewährt, wobei nachgewiesen werden muss, dass die Mittel aus dem Kredit für die Maßnahme verwendet wurden und die technische Leistung erfüllt ist. Alle Rechnungen und Belege, die mit den förderfähigen Kosten verbunden sind, müssen aufbewahrt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge zur Förderung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

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