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Energie- und Ressourceneffizienz (Kredit, Modul 3 – Energiemanagement & Sensorik)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse und Darlehen bereit.
bundesweitZuschuss & Darlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:24.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2028
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen. Bei Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software besteht die Möglichkeit, einen Kredit von bis zu 100 Millionen Euro sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten.

Förderfähig sind Investitionen, die dem Monitoring und der Regelung der Effizienz von Energie- und Materialströmen dienen. Dazu zählen auch Energiemanagement-Software und die damit verbundenen Schulungskosten für Mitarbeiter. Ausgeschlossen von der Förderung sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie solche, die vor der Antragstellung begonnen wurden.

Der Tilgungszuschuss ist abhängig von der Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und große Unternehmen bis zu 25 Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss kann bis zu 20 Millionen Euro betragen.

Förderfähige Kosten umfassen alle Ausgaben, die für die Umsetzung der Maßnahme notwendig sind, einschließlich Nebenkosten für Planung und Installation. Auch die Anschlusskosten der geförderten Technologien, erforderliche bauliche Maßnahmen sowie die Erstellung eines Messkonzepts durch Dienstleister können in die Förderung einfließen.

Der Tilgungszuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Gelder aus dem Kredit tatsächlich für die geförderte Maßnahme verwendet wurden und diese ihre technische Leistung erfüllt. Alle relevanten Rechnungen und Belege sind aufzubewahren.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge zur Förderung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeitet.

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