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Energie- und Ressourceneffizienz (Kredit, Modul 2 – Prozesswärme EE)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen und Darlehen.
bundesweitZuschuss & Darlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:24.04.2026
Antragstellung bis:02.01.2028
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Investitionen in Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in Unternehmen. Die Förderung umfasst einen Kredit von bis zu 100 Millionen Euro sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähig sind unter anderem Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, sowie Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Geothermie und zur Verfeuerung von fester Biomasse. Auch KWK-Anlagen, die auf diesen Technologien basieren, fallen unter die Förderung. Ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und solche, die vor der Antragstellung begonnen wurden.

Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss beträgt 20 Millionen Euro.

Förderfähige Kosten umfassen alle Ausgaben, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, einschließlich Nebenkosten für Planung und Installation sowie die Einbindung der Maßnahme in den bestehenden Prozess. Auch die Kosten für die Anlagensteuerung sowie die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung der installierten Mess- und Datenerfassungssysteme sind förderfähig.

Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme gewährt. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass die Mittel aus dem Kredit tatsächlich für die geförderte Maßnahme verwendet wurden und diese ihre technische Leistung erfüllt. Alle relevanten Rechnungen und Belege sind aufzubewahren.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge zur Förderung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

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