Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Beschreibung
Für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere bei kommunalen Infrastrukturen, steht Unterstützung vom Land Hessen bereit. Diese Förderung wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt und unterstützt Projekte, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.
Förderfähig sind investive kommunale Maßnahmen gemäß § 3 HEG, die auf Grundlage der Kommunalrichtlinie durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG erhalten Unterstützung. Innovative Energietechnologien gemäß § 6 HEG sowie kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien nach § 7 HEG sind ebenfalls förderfähig. Energieberatung, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke gemäß § 8 HEG werden ebenfalls gefördert. Zudem können integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach den §§ 7 und 8 HEG Unterstützung erhalten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe zwischen 30 und 100 Prozent liegt, abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen.