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Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützt Unternehmen (KMU), Freiberufler und kommunale Akteure bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
HessenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100 Prozent der Kostwn
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere bei kommunalen Infrastrukturen, steht Unterstützung vom Land Hessen bereit. Diese Förderung wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt und unterstützt Projekte, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.

Förderfähig sind investive kommunale Maßnahmen gemäß § 3 HEG, die auf Grundlage der Kommunalrichtlinie durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG erhalten Unterstützung. Innovative Energietechnologien gemäß § 6 HEG sowie kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien nach § 7 HEG sind ebenfalls förderfähig. Energieberatung, Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke gemäß § 8 HEG werden ebenfalls gefördert. Zudem können integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach den §§ 7 und 8 HEG Unterstützung erhalten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe zwischen 30 und 100 Prozent liegt, abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen.

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