FUNDERO
Sachsen

Elementarschadenshilfen

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – stellt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse und Darlehen bereit.
SachsenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen bietet finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden, die durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Diese Unterstützung wird als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss gewährt. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken und hat eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Zuschüsse können bis zu 70 Prozent des Schadens für bedürftige natürliche Personen und bis zu 50 Prozent für Vereine und Unternehmen betragen. Der Zuschuss kann durch ein Darlehen ergänzt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen spätestens sechs Monate nach dem Schadensereignis bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.

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