FUNDERO
Niedersachsen, Hamburg

EIP Agri (Niedersachsen & Hamburg)

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert Unternehmen, Freiberufler in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau mit Zuschüssen.
Niedersachsen, HamburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 500.000 Euro je OG
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Niedersachsen und Hamburg. Gefördert werden laufende Ausgaben der Zusammenarbeit der OG sowie Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau entwickeln.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe beträgt für die laufenden Ausgaben der OG bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Innovationsprojekte erhalten nicht gewerblich tätige Einrichtungen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen sowie forstwirtschaftliche Unternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie gewerblich tätige Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind 500.000 Euro je OG förderfähig.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums sind zunächst Projektskizzen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. Bei positiver Bewertung kann anschließend der Antrag gestellt werden.

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