FUNDERO
Hessen

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)

Der zuständige Landrat stellt Unternehmen und Freiberuflern im Agrarsektor Zuschüsse und übernimmt Bürgschaften/Garantien für Investitionen.
HessenZuschuss & Bürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:zuständiger Landrat
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Für landwirtschaftliche Unternehmen in Hessen, die zusätzliche Einkommensquellen erschließen möchten und dafür Investitionen sowie Modernisierungsmaßnahmen planen, gibt es Unterstützung durch das Land Hessen. Diese Unterstützung erfolgt über die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Förderungen stehen für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, darunter die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen. Auch die Erstanschaffung neuer Maschinen und Anlagen, einschließlich der erforderlichen Computersoftware, wird unterstützt. Zu den förderfähigen allgemeinen Aufwendungen zählen Kosten für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien sowie der Erwerb von Patenten und Lizenzen. Zudem können Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden.

Die Unterstützung erfolgt entweder als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Der Zuschuss kann bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens betragen, wobei das Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro beträgt. Die anteilige modifizierte Ausfallbürgschaft kann bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages ausmachen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Landrat eingereicht werden.

Ähnliche Fördermittel

Förderung im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM 2)
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Ökologischer Landbau, Ökoaktionsplan Hessen
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Marktstrukturförderung
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Zuschuss
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden