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Bayern

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2,4 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Mitteln des Bundes und der EU bei Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen, die der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie der Haltungsbedingungen von Nutztieren dienen. Ziel dieser Förderung ist es, die betriebliche Leistung und Nachhaltigkeit zu steigern und gleichzeitig den Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutz zu verbessern.

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen wie Gebäude und bauliche Anlagen, der Kauf neuer technischer Einrichtungen für den Betrieb (zum Beispiel Melkstände oder Kühltechnik) sowie notwendige Hard- und Software. Auch Aufwendungen für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Beratung, Betreuung von Baumaßnahmen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen sind förderfähig.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Investition bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt dabei zwischen mindestens 20.000 Euro und maximal 1,2 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise 2,4 Millionen Euro pro Betriebszusammenschluss. Innerhalb der aktuellen Planungsperiode darf eine Obergrenze von 2 Millionen Euro zuwendungsfähiger Ausgaben pro Zuwendungsempfänger (4 Millionen Euro bei Betriebszusammenschlüssen) nur einmal ausgeschöpft werden. Für die fachkundige Betreuung von Investitionsvorhaben können bis zu 60 Prozent der Betreuungskosten gefördert werden, wobei die Ausgaben zwischen mindestens 6.000 Euro und maximal 17.500 Euro liegen müssen.

Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online über iBALIS beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt werden. Alle Anträge unterliegen einem Auswahlverfahren, bei dem mindestens 70 Punkte erreicht werden müssen, um gefördert zu werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online über iBALIS beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt werden. Alle Anträge unterliegen einem Auswahlverfahren, bei dem mindestens 70 Punkte erreicht werden müssen, um gefördert zu werden.

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