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Baden-Württemberg

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) gewährt Landwirten, Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse für Investitionen zur Diversifizierung der Landwirtschaft.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 25 Prozent der Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Landwirtinnen und Landwirte, die in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, mit einem Zuschuss. Diese Förderung wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt.

Gefördert werden die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich Computersoftware sowie allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder der Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei in der Regel eine Mindestsumme von 20.000 Euro investiert werden muss, um die Förderung zu erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

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