Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Investitionen zur Diversifizierung
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Landwirtinnen und Landwirte, die in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, mit einem Zuschuss. Diese Förderung wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt.
Gefördert werden die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf neuer Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich Computersoftware sowie allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder der Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei in der Regel eine Mindestsumme von 20.000 Euro investiert werden muss, um die Förderung zu erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.