FUNDERO
Baden-Württemberg

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) stellt Unternehmen in der Landwirtschaft Zuschüsse und Bürgschaften/Garantien bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
Baden-WürttembergZuschuss & Bürgschaft/Garantiefür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2029
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:2 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl. Gefördert werden Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und Anlagen, digitale Steuerungs- und Managementsysteme, Dauerkulturen, Planungs- und Beratungsleistungen, Patente, Lizenzen sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 20 Prozent, für Tierwohlmaßnahmen bis zu 40 Prozent (plus 10 Prozent bei Modernisierung, befristet bis 31.12.2025), für Umwelt- und Klimaschutz bis zu 40 Prozent, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte zusätzlich bis zu 10 Prozent (maximal 20.000 Euro). Alternativ kann eine Ausfallbürgschaft bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrags (maximal 1.000.000 Euro) gewährt werden. Das Investitionsvolumen liegt zwischen 20.000 Euro und 1.500.000 Euro (beziehungsweise 2.000.000 Euro bei Zusammenschlüssen oder Tierwohl-Premium-Projekten).

Hinweise zur Antragstellung

Antragstellung über die Bewilligungsstellen der Landratsämter vor Vorhabensbeginn.

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