Einstiegsgeld
Beschreibung
Das Einstiegsgeld unterstützt Personen dabei, den Schritt in die Selbstständigkeit oder eine unabhängige Beschäftigung zu wagen. Anspruch auf diese Förderung haben Menschen, die nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) als hilfebedürftig gelten und Leistungen beziehen. Die geförderte Tätigkeit muss dazu in der Lage sein, die Abhängigkeit von Sozialleistungen auf lange Sicht zu beenden. Es wird erwartet, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 24 Monate gewährt werden kann. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern bereitgestellt werden. Zuschüsse können bis zu 5.000 Euro betragen, während Darlehen auch darüber hinausgehen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, geeignete Dritte durch Beratung oder durch die Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten zu unterstützen, wenn dies für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist.
Hinweise zur Antragstellung
Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen.