Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Beschreibung
Für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben oder aus Unternehmen, die durch Hochwasser geschädigt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz erhalten werden. Diese Förderung ist ab sofort auch auf Auszubildende von Unternehmen anwendbar, die durch Hochwasser betroffen sind.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt finanziell bei der Übernahme solcher Auszubildenden, indem ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro übernommener Person gewährt wird. Dies trägt dazu bei, die Ausbildung von Auszubildenden fortzusetzen, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund der Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs oder durch Hochwasserschäden verloren haben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Fortsetzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes einzureichen. Diese Stelle leitet den Antrag dann an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.