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Niedersachsen

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
NiedersachsenZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ansprechpartner:Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Laufzeit:3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess, um Existenzgründer und Nachfolgeunternehmer indirekt zu unterstützen. Diese Moderatoren übernehmen verschiedene wichtige Aufgaben:

  • Ansprache potenzieller Übernehmer: Personen, die an einer Unternehmensübernahme interessiert sein könnten, werden aktiv angesprochen.
  • Sensibilisierung und Akquise: Interessierte, die an einer Übernahme interessiert sind, werden sensibilisiert und akquiriert.
  • Beratung: Erst- und Aufschlussberatungen zu den Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge werden angeboten.
  • Wissenstransfer: Durch digitale Angebote und Veranstaltungen wird Wissen zu relevanten Schwerpunktthemen vermittelt.

Ein weiterer wesentlicher Bereich ihrer Tätigkeit ist die Vermittlung von Kontakten zwischen Übernahmeinteressierten und übergabebereiten Unternehmern, wobei der Fokus insbesondere auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdeckt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Hinweise zur Antragstellung

Um die Förderung zu erhalten, müssen Handwerkskammern, Industrie- oder Handelskammern in Niedersachsen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einreichen.

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