Einführung und Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung oder Fortführung des ökologisch-biologischen Landbaus durch die Gewährung von Zuschüssen. Diese Förderung soll den Übergang zu ökologischen Anbaumethoden erleichtern und deren langfristige Anwendung sicherstellen.
Die Zuschusshöhe variiert je nach Art der Fläche und Phase des ökologischen Landbaus. Für die Einführung des ökologisch-biologischen Landbaus werden beispielsweise 1.300 Euro je Hektar Dauerkulturen, 630 Euro je Hektar Gemüsefläche, 350 Euro je Hektar übrige Ackerfläche und 425 Euro je Hektar Dauergrünland gewährt. Diese Förderung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Bei der Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus reduziert sich der Zuschuss auf 850 Euro je Hektar Dauerkulturen, 490 Euro je Hektar Gemüsefläche sowie 284 Euro je Hektar übrige Ackerfläche und Dauergrünland.
Je nach Lage des Gebiets und der spezifischen Gegebenheiten des Vorhabens kann der Zuschuss angepasst werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres über das Agrar-Antragsportal von Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.