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Schleswig-Holstein

E3 (Energieeffizienz & Energieinnovation), Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen.

Gefördert werden nicht gebäudebezogene investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen, wie beispielsweise die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen. Auch Investitionen zur Umstellung auf CO2-neutrale, energieeffiziente Energieträger sowie in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer-, Regel- oder Automatisierungstechnik sind förderfähig. Des Weiteren werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die neuartige, energieeffiziente Produkte und Verfahren zum Ziel haben, einschließlich Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Validierung solcher Technologien.

Der Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien. Für kleine Unternehmen kann der Zuschuss um bis zu 20 Prozent erhöht werden, für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozent und für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent, maximal jedoch bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für Investitionen gelten folgende Fördersätze: bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen, bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 30 Prozent für große Unternehmen, jedoch höchstens 2 Millionen Euro je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mindestens 100.000 Euro, bei investiven Maßnahmen mindestens 100.000 Euro (als beihilfefreie Förderung: mindestens 200.000 Euro) und bei Durchführbarkeitsstudien mindestens 50.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist der Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einzureichen. Nach positiver Bewertung des Vorschlags erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Einreichung eines detaillierten Antrags über das Serviceportal des Landes.

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