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Baden-Württemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Unternehmen aus dem Straßen- und Schienenverkehr mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Unternehmen bei Investitionen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und Fußverkehr, um die Verkehrsverhältnisse, die Luftsituation und den Lärmschutz im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität zu verbessern. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

Gefördert werden unter anderem:

  • Verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsanlagen wie separat geführte Geh- und Radwege,
  • Radverkehrsinfrastruktur wie Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder geschützte Radfahrstreifen,
  • Fußverkehrsinfrastruktur wie Mittelinseln, Fußgängerüberwege und Maßnahmen zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit,
  • Fahrradabstellanlagen,
  • Maßnahmen zur Wiedervernetzung an Radwegen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 10 Prozent. Für bestimmte Vorhaben können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Für einzelne Objekte wie Fahrradabstellanlagen, Fußgängerüberwege, Sitzmöbel oder Sanitäranlagen gelten Pauschalen zwischen 250 EUR und 90.000 EUR je Objekt.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anmeldung zur Aufnahme in das Programm muss spätestens bis zum 30. September für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

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