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Baden-Württemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Unternehmen mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes sowie zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

Gefördert werden unter anderem:

  • Bau, Aus- oder Umbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
  • Verkehrswege für Straßenbahnen, Eisenbahnen, urbane Seilbahnen und Schnellbussysteme,
  • Grunderneuerungen von Verkehrswegen,
  • Zentrale Omnibusbahnhöfe, Haltestellen und multimodale Knoten,
  • Betriebshöfe und Werkstätten,
  • Beschleunigungsmaßnahmen und verkehrstelematische Anwendungen,
  • Barrierefreiheit bestehender Anlagen,
  • Schnittstellen des Güterverkehrs sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, zuzüglich einer Planungskostenpauschale von 10 Prozent. Für bestimmte Vorhaben sind bis zu 75 Prozent Förderung möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Anmeldungen zur Programmaufnahme sind spätestens bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

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