Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zur Dorferneuerung in ländlichen Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse nachhaltig zu verbessern. Die Förderung wird für Vorbereitungen, Planungen und Beratungen sowie für gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie private Vorhaben bereitgestellt.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme. Gefördert werden jedoch nur Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von mindestens 25.000 Euro und Einzelmaßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von mindestens 1.000 Euro. Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung werden nur unterstützt, wenn die Investitionssumme 10.000 Euro übersteigt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.