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Baden-Württemberg

Digitalisierungsfinanzierung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei Innovations- und Digitalisierungsprojekten mit Zuschüssen und Darlehen.
Baden-WürttembergZuschuss & Darlehenfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:5 Mio Euro für KMU
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen, Freiberufliche und Gründungen bei der Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen beitragen. Dazu zählen insbesondere Software- und Hardwareanschaffungen, Maßnahmen zur IT-Sicherheit, Daten- und Cloudlösungen sowie qualifizierende Dienstleistungen zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen, das auf Wunsch um einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann. Der Zuschuss wird mit dem Darlehen verrechnet und mindert die Rückzahlungssumme. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bei einem Bruttodarlehensbetrag von mindestens 10.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen sowie bis zu 25 Millionen Euro für größere Unternehmen in den Förderstufen 2 und 3.

Je nach Vorhaben stehen Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren zur Verfügung, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Die Sollzinsbindung entspricht der jeweiligen Laufzeit. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt, die das Darlehen an die L-Bank weiterleitet.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt, die das Darlehen an die L-Bank weiterleitet.

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