FUNDERO
Europäische Union

Digitales Europa (2021–2027)

Die Europäische Kommission (EC) fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Europäische UnionZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Europäische Kommission (EC)
Ansprechpartner:Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100 Prozent förderfähig
Kombinierbar:Synergien, insbesondere mit Horizont Europa, das Forschung und technologische Entwicklung fokussiert, sind möglich
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Programm zielt darauf ab, digitale Schlüsseltechnologien durch großflächige Einführung zu stärken und zu fördern sowie die Verbreitung und Akzeptanz dieser Technologien im Privatsektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse zu beschleunigen. Dies soll den digitalen Wandel fördern und den Zugang zu digitalen Technologien verbessern. Die Ziele werden in fünf Teilbereichen verfolgt: „Supercomputing“, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Programm ergänzt andere Programme zur Förderung des digitalen Wandels und ermöglicht Synergien, insbesondere mit Horizont Europa, das Forschung und technologische Entwicklung fokussiert, und den digitalen Aspekten der Fazilität „Connecting Europe“.

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Auftragsvergaben oder Finanzhilfen, wobei Projekte – abhängig vom Fördertyp – zwischen 50 und 100 Prozent förderfähig sind. In der Regel muss ein Eigenanteil von 50 Prozent erbracht werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt der Eigenanteil 25 Prozent. Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Die Voraussetzungen zur Förderung werden in Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt. Anträge können im Rahmen dieser Aufforderungen gestellt werden, die auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht werden. Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich. Eigenständige Vorschläge, die keinen Bezug auf konkrete Förderaufrufe nehmen, sind nicht förderfähig.

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