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Bayern

Digitalbonus Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Unternehmen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
BayernZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2027
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 50.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben. Neue Techniken stehen im Vordergrund – der Freistaat will Robotik und KI verstärkt fördern.

Mit dem Digitalbonus fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium Investitionen in digitale Technik, um beispielsweise analoge Geschäftsmodelle umzustellen oder betriebliche Prozesse zu digitalisieren. Ebenfalls unterstützt werden Ausgaben für die IT-Sicherheit. Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können im Rahmen des Digitalbonus Plus mit maximal 30.000 Euro gefördert werden, der normale Bonus geht bis 7.500 Euro.

Der Digitalbonus wird von Unternehmen aus allen Branchen in Anspruch genommen. Etwa 27 Prozent der Anträge wurden von Handwerksbetrieben, 15 Prozent von Handelsunternehmen, 12 Prozent von Firmen aus dem Bausektor und 14 Prozent von Dienstleistungsunternehmen gestellt. Das Förderprogramm existiert seit 2017.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das Online-Formular bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Innerhalb von 4 Wochen nach der elektronischen Antragstellung müssen die unterschriebenen Anträge postalisch nachgereicht werden. Ab Mai 2025 benötigt man zur Antragstellung ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto.

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