Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bei der Deckung zusätzlicher Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Zeitraum von Januar bis Dezember 2026 entstanden sind oder noch entstehen.
Gefördert werden Ausgaben, die infolge der Einführung des Deutschlandtickets nicht gedeckt werden können, insbesondere durch Fahrgeldausfälle, verminderte Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), geringere Ausgleichszahlungen oder zusätzliche Vertriebsmehrkosten während der Umsetzungsphase 2025.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu richten.