Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Beschreibung
Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 Euro bereit. Die Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro. Der Fokus liegt auf Projekten von jungen Talenten.
Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro und darf maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens einen Antragsteller muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.
Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden. Deutsche Produzent stellen den Förderantrag bei der FFA, französische Produzent beim CNC.
Hinweise zur Antragstellung
Die FFA empfiehlt Produzenten vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit einer der Förderreferenten wahrzunehmen. Für die Beantragung der Projektentwicklungsförderung werden keine Drehbuchfassungen akzeptiert. Eingereicht werden sollte ein Treatment.