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Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt Zuschüsse für Filmschaffende bei deutsch-französischen Filmprojekten.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:22.04.2026
Antragstellung bis:15.09.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50.000 Euro und max. 70% der Ausgaben
Auslandsbezug:Nur für deutscsh-französische Koproduktionen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 Euro bereit. Die Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro. Der Fokus liegt auf Projekten von jungen Talenten.

Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro und darf maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens einen Antragsteller muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.

Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden. Deutsche Produzent stellen den Förderantrag bei der FFA, französische Produzent beim CNC.

Hinweise zur Antragstellung

Die FFA empfiehlt Produzenten vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit einer der Förderreferenten wahrzunehmen. Für die Beantragung der Projektentwicklungsförderung werden keine Drehbuchfassungen akzeptiert. Eingereicht werden sollte ein Treatment.

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