Hessen
Denkmalförderrichtlinie
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse für Investitionen im Bereich Bau und Denkmalpflege.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Ansprechpartner:Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Hessen gewährt Zuschüsse für Investitionen zur Erhaltung von Denkmalen, sofern denkmalpflegerische Maßnahmen an hessischen Kulturdenkmälern oder deren Teilen geplant sind. Diese Förderung dient sowohl der Substanzerhaltung als auch der Deckung denkmalbedingter Mehraufwendungen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme sowie der Bedeutung des Kulturdenkmals ab.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss bis spätestens 31. Januar eines Jahres beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingereicht werden.
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