FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Denkmalförderprogramm NRW

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:350.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Gefördert werden Maßnahmen zum Erhalt, zur Sicherung und zur denkmalgerechten Nutzung von Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die langfristige Bewahrung des kulturellen Erbes sowie die fachgerechte Instandsetzung historischer Bausubstanz.

Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Instandsetzung und Restaurierung historischer Bauteile, Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen sowie Arbeiten an Fassaden, Fenstern, Dächern und anderen denkmalrelevanten Bauteilen. Auch wissenschaftliche Untersuchungen, Dokumentationen sowie Maßnahmen zur Präsentation und Vermittlung von Denkmalen können gefördert werden.

Förderfähig sind vor allem denkmalbedingte Ausgaben, also Kosten, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In der Regel beträgt die Förderung 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 Euro. In begründeten Ausnahmefällen können höhere Beträge oder Fördersätze bewilligt werden.

Nicht gefördert werden Vorhaben unterhalb der Bagatellgrenzen. Diese liegen bei 10.000 Euro im außergemeindlichen Bereich und bei 50.000 Euro im gemeindlichen Bereich.

Freiwillige Arbeitsleistungen können als fiktive Ausgaben berücksichtigt werden. Dafür können 20 Euro je Arbeitsstunde angesetzt werden. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind bei der zuständigen Denkmalbehörde oder der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.

Voraussetzung ist, dass es sich um ein anerkanntes Baudenkmal handelt und die geplanten Maßnahmen der Erhaltung, Sicherung oder denkmalgerechten Nutzung dienen. Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden.

Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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