Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen, die zur Schaffung oder Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, durch zinsgünstige Darlehen im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“. Gefördert werden Investitionen wie die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Ausbau bestehender Kapazitäten, die Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses oder der Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten. Die Förderung erfolgt als Darlehen und beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Mindestdarlehenshöhe liegt bei 30.000 Euro, mit einem Höchstbetrag von 750.000 Euro je geschaffenem und 500.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind bei der Hausbank zu stellen, die den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiterleitet.