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Sachsen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen (KMU) und Freiberuflern Darlehen.
SachsenDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 30.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Diese Förderung ist für verschiedene Vorhaben verfügbar, darunter die Gründung eines Unternehmens, die Übernahme eines Betriebs im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sowie der Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent am Gesellschaftskapital.

Die Förderung wird als Darlehen gewährt, dessen Höhe zwischen 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro liegt. Man kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit diesem Darlehen finanzieren, um eine selbstständige Tätigkeit zu etablieren oder zu festigen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) zu stellen.

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