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CO2-Differenzverträge für die Industrie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Unternehmensverbünde bei der Investition in emissionsarme Methoden.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:03.06.2026
Antragstellung bis:07.09.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Kombinierbar:Eine Kombination mit Mitteln aus dem IPCEI Wasserstoff sowie mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz ist ausgeschlossen. Die Mitglieder des Konsortiums haften für die Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Bund fördert Konsortien von Unternehmen, die ihre Produktion durch Investitionen in emissionsarme Verfahren klimafreundlich umbauen. Die Förderung erfolgt über einen Kohlendioxid-Differenzvertrag, auch Carbon Contract for Difference genannt. Dieser Vertrag gleicht Mehrkosten aus, die beim Bau und Betrieb emissionsarmer Anlagen im Vergleich zu konventionellen Produktionsverfahren entstehen.

Die Förderung setzt voraus, dass durch das Vorhaben weniger Kohlendioxid ausgestoßen wird. Die Höhe der Zahlungen hängt unter anderem vom jeweils aktuellen CO₂-Preis ab. Der Differenzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

Für die Antragstellung schließen sich mehrere Unternehmen zu einem Konsortium zusammen und bestimmen einen Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid; die beteiligten Unternehmen haften gemeinsam für die rechtlichen Verpflichtungen.

Hinweise zur Antragstellung

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Die Förderung wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens beantragt. Der Konsortialführer reicht den Antrag für das gesamte Konsortium online über das Portal „easy-Online“ ein. Zusätzlich muss das Original der Sicherheit per Post an den Projektträger Jülich beim Forschungszentrum Jülich übermittelt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft die eingereichten Anträge und bewertet sie im Gebotsverfahren. Bei erfolgreicher Auswahl erhält das Konsortium einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid; mit diesem wird der CO₂-Differenzvertrag abgeschlossen.

Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht in der vorgegebenen Form eingereicht werden oder geforderte beziehungsweise nachgeforderte Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden abgelehnt.

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