CO2-Differenzverträge für die Industrie
Beschreibung
Der Bund fördert Konsortien von Unternehmen, die ihre Produktion durch Investitionen in emissionsarme Verfahren klimafreundlich umbauen. Die Förderung erfolgt über einen Kohlendioxid-Differenzvertrag, auch Carbon Contract for Difference genannt. Dieser Vertrag gleicht Mehrkosten aus, die beim Bau und Betrieb emissionsarmer Anlagen im Vergleich zu konventionellen Produktionsverfahren entstehen.
Die Förderung setzt voraus, dass durch das Vorhaben weniger Kohlendioxid ausgestoßen wird. Die Höhe der Zahlungen hängt unter anderem vom jeweils aktuellen CO₂-Preis ab. Der Differenzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.
Für die Antragstellung schließen sich mehrere Unternehmen zu einem Konsortium zusammen und bestimmen einen Konsortialführer. Dieser stellt den Antrag für das gesamte Konsortium. Das Konsortium erhält einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid; die beteiligten Unternehmen haften gemeinsam für die rechtlichen Verpflichtungen.
Hinweise zur Antragstellung
Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.
Die Förderung wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens beantragt. Der Konsortialführer reicht den Antrag für das gesamte Konsortium online über das Portal „easy-Online“ ein. Zusätzlich muss das Original der Sicherheit per Post an den Projektträger Jülich beim Forschungszentrum Jülich übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft die eingereichten Anträge und bewertet sie im Gebotsverfahren. Bei erfolgreicher Auswahl erhält das Konsortium einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid; mit diesem wird der CO₂-Differenzvertrag abgeschlossen.
Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht in der vorgegebenen Form eingereicht werden oder geforderte beziehungsweise nachgeforderte Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden abgelehnt.