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CircularGlowUp – Kreislaufwirtschaft & globale Wertschöpfung - Eureka

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, im Rahmen von Eureka Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu fördern, die Unternehmen in Richtung einer kreislauffähigen Wertschöpfung voranbringen. Kooperative vorwettbewerbliche Verbundprojekte schaffen durch neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren eine Basis zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland und tragen zur Entwicklung kreislauffähiger Systeme bei.

Kreislaufwirtschaft bedeutet, Materialien und Ressourcen möglichst lange im Umlauf zu halten – durch Wiederverwendung, Reparatur, Aufarbeitung, Recycling oder neue Nutzungsmodelle wie Teilen und Leasing. So lassen sich Ressourceneinsatz, Emissionen und Energieverbrauch verringern und die Abhängigkeit vom linearen Wirtschaftsmodell überwinden.

Die kreislauffähige Wertschöpfung geht über den bisherigen Ansatz hinaus, indem sie neue Strategien und Geschäftsmodelle erfordert. Ziel ist es, die industrielle Wertschöpfung in Deutschland und der Europäischen Union widerstandsfähiger und nachhaltiger zu gestalten, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Hinweise zur Antragstellung

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 30. September 2025 Projektskizzen einzureichen. Dabei handelt es sich um sogenannte Eureka-Projektanträge, die in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Eureka-Portal https://eureka.smartsimple.ie/s_Login.jsp eingereicht werden. Die genannte Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Anträge können jedoch unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingereichten Projektanträge werden nach den Kriterien bewertet, die im jeweiligen Eureka-Call veröffentlicht sind (https://eurekanetwork.org/opencalls/network-projects-circular-value-creation-2025/). Für eine Förderung geeignete Anträge werden auf Grundlage dieser Kriterien, der Bewertungsergebnisse und der gemeinsamen Förderprioritäten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie der beteiligten Länder ausgewählt. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird schriftlich mitgeteilt.

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