Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte, die sich der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt widmen. Zuschüsse werden für verschiedene Maßnahmen gewährt, darunter die Gleichstellung von Frauen und Männern, Projekte kommunaler Gleichstellungsbeauftragter, Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum sowie Initiativen zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Weitere Förderbereiche sind die kategorienübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, die Unterstützung von Schutzeinrichtungen sowie von Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von der Art und dem Umfang des jeweiligen Vorhabens abhängt. Ziel ist es, die Gleichstellung und Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken sowie ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Belange von Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für Gleichstellungsprojekte sind an die Landesdirektion Sachsen zu richten, während Anträge für Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Menschenhandel an den Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen sind. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Antragstermine.