Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite
Beschreibung
Die Bundesregierung unterstützt förderungswürdige Vorhaben im Ausland durch Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK), insbesondere für Projekte, die die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Rohstoffen erhöhen. Mögliche Kreditnehmer sind private ausländische Schuldner, Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen im Ausland. Die Garantie schützt vor dem Ausfall der Forderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken. In Ausnahmefällen können auch Banken Garantien erhalten, etwa zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen im Ausland im Rahmen von Förderbankprojekten.
Die Garantie sichert die Forderung aus dem Darlehensvertrag gegen Rückzahlungsrisiken ab. Der Garantienehmer beteiligt sich im Schadensfall mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent der Risiken, wobei eine alternative Absicherung möglich ist, sofern mindestens 5 Prozent als Selbstbehalt verbleiben. Anträge auf Garantien sind an die Euler Hermes Aktiengesellschaft zu richten, die bevollmächtigt ist, im Namen des Bundes zu handeln.
Hinweise zur Antragstellung
Über die Anträge entscheidet der Interministerielle Ausschuss für ungebundene Finanzkredite unter Leitung des BMWK. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr erhoben. Es wird empfohlen, bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine UFK-Garantie infrage kommt.