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Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmen.
bundesweitBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:Keine Begrenzungen der Garantiebeträge
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Bundesregierung bietet die Möglichkeit, Direktinvestitionen von Unternehmen im Ausland gegen politische Risiken abzusichern, indem sie Garantien übernimmt. Diese Garantien gelten für verschiedene Arten von Direktinvestitionen, die in Form von Bar-, Sach- oder immateriellen Leistungen erbracht werden. Dazu zählen Beteiligungen, die Ausstattung von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital), beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (wie einer Bank) sowie andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen und Rechte auf Bezug von Öl oder Gas.

Die Förderung erfolgt in Form von Garantien, die Gesellschafter- und Gläubigerrechte sowie Vermögenswerte der Projektgesellschaft abdecken, die sich im Anlageland aufgrund der investierten Mittel ergeben. Politische Risiken, die durch diese Garantien abgedeckt werden, umfassen Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind, sowie den Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen. Außerdem sind Risiken durch Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte im Zusammenhang mit diesen Ereignissen abgedeckt. Weitere Risiken sind Zahlungsverbote oder Moratorien sowie die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers. Wirtschaftliche Risiken sind nicht Teil der Absicherung.

Es gibt keine Begrenzungen der Garantiebeträge je Anlageland oder Projekt. Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre. Die endgültige Entscheidung über die Garantieanträge trifft der Interministerielle Ausschuss für Kapitalanlagegarantien, unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Bearbeitung von Garantieanträgen ist bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro kostenfrei. Bei höheren Beträgen wird eine einmalige Gebühr von 0,05 Prozent des Garantiebetrags erhoben, die auf maximal 10.000 Euro pro Antrag begrenzt ist. Für Kapital- und Ertragsdeckungen wird jährlich ein laufendes Entgelt von 0,5 Prozent erhoben, basierend auf dem zu Beginn des Garantiejahres garantierten Betrag. Investitionsgarantien können auch in Kombination mit Exportkreditgarantien sowie Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist an die PricewaterhouseCoopers GmbH zu richten. Diese Gesellschaft ist ermächtigt, Erklärungen für den Bund abzugeben und anzunehmen.

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