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Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Darlehen bereit.
bundesweitDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Bund stellt Fördermittel in Form zinsverbilligter Kredite bereit, um Umweltbelastungen zu reduzieren und Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums sowie bei der Errichtung neuer Wohngebäude zu verbessern. Ziel dieser Förderung ist die Schaffung flächeneffizienten Wohnraums, die Senkung ausgewählter Kosten und Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, die Reduktion des Primärenergiebedarfs während der Betriebsphase sowie die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien unter Beachtung der Grundsätze nachhaltigen Bauens.

Dieses Förderangebot entspricht den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen festlegen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind unter www.kfw.de/296 abrufbar.

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