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Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.10.2025
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie unterstützt die Umsetzung strategischer, transformativer und nicht-investiver Projekte, die durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte sowie durch Wissenstransfer einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 leisten. Geförderte Projekte sollen einen klaren Fokus auf praktische Umsetzung, Übertragbarkeit und Sichtbarkeit haben und bundesweit zielgruppenspezifische, transformative Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen verankern.

Ziele der Förderung sind die Erschließung von Treibhausgas-Minderungspotenzialen durch Wissensaufbau, Motivation zu Verhaltensänderungen und Investitionsentscheidungen sowie die Förderung von Transformationsprozessen durch Wissenstransfer zu klimafreundlichen technologischen, gesellschaftlichen und sozialen Innovationen. Darüber hinaus sollen die Projekte messbare Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten und langfristig strukturelle Veränderungen in Richtung Klimaneutralität unterstützen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zu den angegebenen Stichtagen eine Skizze einzureichen.

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