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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 100 Mio. Euro
Kombinierbar:Der Zuschuss kann nicht mit staatlichen Beihilfen für dasselbe Projekt kumuliert werden, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die Transformation bestehender und die Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Die Förderung erfolgt in drei Modulen.

Modul 1 konzentriert sich auf Transformationspläne für Bestandswärmenetze, die das Ziel verfolgen, bis 2045 vollständig durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen versorgt zu werden. Hierzu zählen auch Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze. Modul 2 bietet eine systemische Förderung für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme und die Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045. Modul 3 unterstützt Einzelmaßnahmen, darunter Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien im Rahmen von Modul 1 beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2 Millionen Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten. Für Investitionen in Neubaunetze und die Umwandlung von Bestandsnetzen (Modul 2) beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben für einen Zeitraum von 4 Jahren. Auch Betriebskosten für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen können gefördert werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme ab. Für Einzelmaßnahmen in Modul 3 beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben für einen Zeitraum von 2 Jahren.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

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