Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die energetische Verbesserung von Wohngebäuden, einschließlich Ersterwerb und Sanierung zu Effizienzhäusern. Gefördert werden sowohl die Sanierung als auch der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden, sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Förderfähige Effizienzhaus-Standards umfassen Denkmal, 85, 70, 55 und 40, jeweils auch in den Klassen EE und NH. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen, während die NH-Klasse durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ anerkannt wird.
Alle mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sind förderfähig, einschließlich notwendiger Umfeldmaßnahmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss. Maximale förderfähige Kosten betragen 120.000 Euro pro Wohneinheit, bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse bis zu 150.000 Euro. Für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben förderfähig.
Die Tilgungszuschüsse variieren je nach Effizienzhaus-Standard und betragen zwischen 5 und 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche Boni werden für das Erreichen der EE- oder NH-Klasse (5 Prozentpunkte), die Sanierung von „Worst Performing Buildings“ (10 Prozentpunkte) und serielle Sanierung (15 Prozentpunkte) gewährt. Bei der Kombination von SerSan- und WPB-Bonus beträgt der Bonus 20 Prozentpunkte.
Die Förderung wird durch die KfW angeboten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW eingereicht werden. Der Vorhabenbeginn gilt als der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder der Beginn der Bauarbeiten vor Ort nach einem dokumentierten Beratungsgespräch.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW eingereicht werden.