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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Darlehen bereit.
bundesweitDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

DasBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die energetische Verbesserung von Nichtwohngebäuden, darunter Gewerbe- oder kommunale Gebäude. Gefördert werden die Sanierung und der Ersterwerb von Gebäuden, die den Effizienzgebäude-Standard erfüllen. Niedrigere Effizienzhaus-Zahlen stehen für höhere Energieeffizienz.

Förderfähige Maßnahmen umfassen die Sanierung und den Ersterwerb sanierter Bestandsgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen. Die förderfähigen Standards beinhalten Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH sowie Effizienzgebäude 70, 70 EE, 70 NH, 55, 55 EE, 55 NH, 40, 40 EE und 40 NH. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Die NH-Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erhält.

Die maximal förderfähigen Kosten betragen für die Sanierung und den Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, jedoch insgesamt maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 10 Euro pro Quadratmeter und maximal 40.000 Euro pro Vorhaben gefördert werden.

Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung und einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. Tilgungszuschüsse für die Sanierung und den Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden betragen 5 Prozent für Effizienzgebäude Denkmal, 10 Prozent für Effizienzgebäude 70, 15 Prozent für Effizienzgebäude 55 und 20 Prozent für Effizienzgebäude 40. Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen beträgt der Tilgungszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Zusätzliche Boni werden gewährt, wenn die EE- oder NH-Klasse erreicht wird, jeweils mit 5 Prozentpunkten. Bei der Sanierung von „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es 10 Prozentpunkte zusätzlich, wenn ein Effizienzgebäude 40, 55 oder 70 EE erreicht wird. Diese Maßnahmen fördern den Übergang zu einer nachhaltigeren Bauweise und Energieversorgung.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung wird von der KfW angeboten und Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden.

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