Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert den nachhaltigen Bau von Nichtwohngebäuden in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt auf dem Neubau und dem Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden, die in zwei Stufen gefördert werden: „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ und „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“. Diese Gebäude müssen als Effizienzgebäude 40 die Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifikate „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) erfüllen.
Förderfähig sind die Bauwerkskosten sowie die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch Eigenleistungen werden berücksichtigt. Die Zertifizierung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren gewährt und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. In der Kategorie „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ beträgt die maximale Förderung 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, jedoch höchstens 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Für die Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ kann eine Förderung von bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 15 Millionen Euro pro Vorhaben, beantragt werden. Verschiedene Laufzeitvarianten mit unterschiedlichen Tilgungsfreijahren und Zinsbindungen stehen zur Auswahl.
Hinweise zur Antragstellung
Die Förderung ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu beantragen. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.