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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:30.000 Euro pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die KfW fördert Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und Treibhausgasemissionen zu senken, ohne dass ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss. Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau effizienter Wärmeerzeuger sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Neben einer Grundförderung können Unternehmen zusätzlich einen Effizienzbonus und einen Emissionsminderungszuschlag erhalten. Die Förderung basiert auf der am 29.12.2023 veröffentlichten Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und erfüllt die Klimastandards der KfW gemäß den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien.

Hinweise zur Antragstellung

Bevor der Zuschuss beantragt werden kann, ist eine gBzA von einer Expertin beziehungsweise einem Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin beziehungsweise einem Fachunternehmer zu erstellen. Die gBzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) eingehalten werden.

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