Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Beschreibung
Die KfW fördert Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und Treibhausgasemissionen zu senken, ohne dass ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss. Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau effizienter Wärmeerzeuger sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Neben einer Grundförderung können Unternehmen zusätzlich einen Effizienzbonus und einen Emissionsminderungszuschlag erhalten. Die Förderung basiert auf der am 29.12.2023 veröffentlichten Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und erfüllt die Klimastandards der KfW gemäß den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien.
Hinweise zur Antragstellung
Bevor der Zuschuss beantragt werden kann, ist eine gBzA von einer Expertin beziehungsweise einem Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin beziehungsweise einem Fachunternehmer zu erstellen. Die gBzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die "Technischen Mindestanforderungen" (TMA) eingehalten werden.