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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Ergänzungskredit – Wohngebäude

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen, Freiberuflern und privaten Antragstellern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Darlehen bereit.
Antragstellung nicht möglichbundesweitDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:30.11.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus können durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterstützt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, ein ergänzendes Darlehen von der KfW Bankengruppe zu beantragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Förderung umfasst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmungen sowie den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren. Auch sommerlicher Wärmeschutz wird unterstützt. Im Bereich Anlagentechnik werden Maßnahmen gefördert, die nicht die Heizungsanlagen betreffen, wie der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen. Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung – darunter solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen – fallen ebenfalls unter die Förderung. Zudem werden innovative Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien, die Errichtung und der Anschluss von Gebäudenetzen sowie Heizungsoptimierungen zur Verbesserung der Anlageneffizienz und zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen gefördert. Die Fachplanung und Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.

Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, maximal jedoch 120.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro und Selbstnutzung des Wohngebäudes gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil. Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 4 und 35 Jahren, wobei bis zu 5 Jahre tilgungsfrei sein können.

Für Heizungsanlagen können Anträge bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, sofern die Bauarbeiten zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 begonnen wurden. Es ist möglich, mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu stellen, solange der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit nicht überschritten wird.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen und innerhalb von 12 Monaten nach Zusage der Zuschussförderung über die Hausbank gestellt werden.

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