Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
Beschreibung
Die L-Bank unterstützt mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe in einigen ihrer gewerblichen Förderprogramme bei der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln durch die Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft. Diese Bürgschaft dient dazu, das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten, wenn die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen.
Die Bürgschaft wird für Vorhaben in verschiedenen Darlehensprogrammen der L-Bank angeboten, darunter:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (zum Beispiel Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, Investitionen in Wachstum oder Betriebsmittelfinanzierung),
- Investitionsfinanzierung (Investitionen in Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung),
- Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie (Investitionen in energieeffiziente Betriebs- und Gebäudetechnik),
- Innovationsfinanzierung 4.0 (Investitionen in Innovationen oder Digitalisierungsprojekte),
- Energiefinanzierung (Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien),
- ELR-Kombi-Darlehen (privat-gewerbliche Vorhaben, die bereits durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden),
- Liquiditätskredit (Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen, Betriebsübernahmen),
- Tourismusfinanzierung Plus (Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in ihre touristischen Einrichtungen),
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen),
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz (Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes).
Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 50 Prozent der Kreditsumme. Die L-Bank verbürgt Kredite mit einem Volumen von über 4 Millionen Euro bis 30 Millionen Euro, was einem Bürgschaftsbetrag von über 2 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro je Vorhaben entspricht. Für niedrigere Bürgschaftsbeträge bis 2 Millionen Euro ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zusammen mit dem Antrag auf das Förderdarlehen bei der Hausbank oder einem anderen Finanzinstitut nach freier Wahl einzureichen. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.