Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Unternehmen und freiberuflich Tätige, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften. Diese Bürgschaften dienen der Absicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen, betriebsgerechte Investitionen, zeitlich begrenzte Geschäftstätigkeiten und den Kauf von Geschäftsanteilen. Für gesunde Unternehmen beträgt die Bürgschaft in der Regel bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags. Unternehmen in Schwierigkeiten können Bürgschaften mit einer Absicherung von bis zu 90 Prozent des Ausfalls erhalten. Die Höhe der Bürgschaft liegt zwischen 1,25 Millionen und 20 Millionen Euro, mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist über die Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einzureichen.