Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen bietet Unternehmen und freiberuflich Tätigen die Möglichkeit, eine Bürgschaft zu erhalten, wenn sie nicht über ausreichende Sicherheiten für einen Kredit verfügen. Diese Bürgschaften werden für wirtschaftlich bedeutsame Vorhaben gewährt, die im besonderen Interesse des Landes liegen. In bestimmten Fällen können auch Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen außerhalb Thüringens durch eine Bürgschaft abgesichert werden.
Die Bürgschaften decken die Sicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen ab, die zur Finanzierung von Investitionen benötigt werden, sowie Kredite für Betriebsmittel. Die maximale Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 80 % des Kreditbetrags, vorausgesetzt, dass der Kredit mindestens 3 Millionen Euro beträgt. Für Mietkauf- und Leasingverträge sowie bei Übernahmen von Mehrheitsanteilen an anderen Unternehmen kann die Bürgschaft bis zu 60 % des Kreditbetrags abdecken. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms ist eine Bürgschaft von bis zu 90 % des Kredits möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für diese Bürgschaften müssen an die PricewaterhouseCoopers GmbH gerichtet werden.