Nordrhein-Westfalen
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft
Das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmensnachfolger, Unternehmen und Freiberufler.
Nordrhein-WestfalenBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent des Kredits
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Personen mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft sowie an Unternehmen beteiligte leitende Personen durch die Übernahme von Bürgschaften. Diese Bürgschaften dienen dazu, das Kreditrisiko zu verringern, wenn keine ausreichenden finanziellen Sicherheiten vorhanden sind.
In der Regel deckt die Bürgschaft bis zu 80 Prozent des zugrunde liegenden Kredits ab. Der Bürgschaftsbetrag liegt dabei mindestens bei 1,25 Millionen Euro. Für Beträge unter 1,25 Millionen Euro ist die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen zuständig.
Hinweise zur Antragstellung
Die Bürgschaft muss über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH beantragt werden.
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