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Hessen

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Das Hessische Ministerium der Finanzen übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmen und Freiberufler.
HessenBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium der Finanzen
Ansprechpartner:Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet Unternehmen und freiberuflich Tätigen Unterstützung, indem sie eine Bürgschaft für Kredite übernimmt, wenn diese nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen. Diese Bürgschaft dient zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Darüber hinaus können Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge übernommen werden.

Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite ab 2 Millionen Euro. Für Kredite unterhalb dieser Grenze steht die Bürgschaftsbank Hessen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die WIBank sichert bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Bei Investitionskrediten beträgt die Bürgschaft bis zu 70 Prozent, während für Betriebsmittel- oder Avalkredite bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages abgesichert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf eine Bürgschaft wird über die Hausbank an die WIBank gestellt. Zusätzlich bietet das Land Hessen spezielle Bürgschaftsprogramme an, etwa für Nachfolgeregelungen in Unternehmen oder für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien. Weitere Informationen zu diesen Programmen sind bei der WIBank erhältlich.

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