Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Beschreibung
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Bürgschaften an, um Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Projekte abzusichern, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Landes liegen. Diese Bürgschaften sind speziell für Unternehmen gedacht, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Gefördert werden Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel (wie Barkredite, Avale und Universalkredite), auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (sogenannte Medienbürgschaften) sowie Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen. Die SAB stellt diese Bürgschaften als Ausfallbürgschaften zur Verfügung.
Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab und gilt für Kredite über 2,5 Millionen Euro. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, kann aber in Ausnahmefällen für bauliche Investitionen auf bis zu 23 Jahre verlängert werden. Für Betriebsmittelfinanzierungen beträgt die Laufzeit bis zu 8 Jahre.
Hinweise zur Antragstellung
Um eine Bürgschaft zu beantragen, ist der Antrag formlos bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl einzureichen. Die Bank leitet den Antrag anschließend an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.