Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein kann unter bestimmten Bedingungen eine Bürgschaft gewähren, wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich wichtigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse die notwendigen bankmäßigen Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
Die Bürgschaft dient zur Absicherung von Krediten und unterstützt die Umsetzung von Projekten, die volkswirtschaftlich gefördert werden sollen und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbar sind. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos betragen, und die Laufzeit ist auf bis zu 15 Jahre begrenzt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und vor der Vergabe des Kredits an das zuständige Fachministerium zu richten. Durchschriften des Antrags sind zusätzlich an das Finanzministerium Schleswig-Holstein zu senden.